Teil 1 - Grundregeln

Regel 1 - SICHERHEIT

1.1

Hilfeleistung bei Gefahr

Ein Boot, ein Teilnehmer oder eine unterstützende Person muss jeder Person oder jedem Fahrzeug in Gefahr jede mögliche Hilfe leisten.

1.2

Rettungsequipment und persönliche Auftriebsmittel

Ein Boot muss für alle Personen an Bord geeignete Rettungsequipment mitführen, einschließlich eines für den sofortigen Gebrauch einsatzbereiten Rettungsmittels, außer seine Klassenregeln sehen etwas anderes vor. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich ein den Bedingungen angemessenes persönliches Auftriebsmittel zu tragen.

Regel 2 - FAIRES SEGELN

Ein Boot und sein Eigner müssen in Übereinstimmung mit anerkannten Grundsätzen sportlichen Verhaltens und des Fair Play am Wettbewerb teilnehmen. Ein Boot kann nach dieser Regel nur bestraft werden, wenn eindeutig feststeht, dass diese Grundsätze verletzt worden sind. Die Strafe muss eine Disqualifikation sein, die nicht ausgenommen wird.

Regel 3 - ENTSCHEIDUNG ZUR TEILNAHME AN EINER WETTFFAHRT

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootes, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder die Wettfahrt fortzusetzen, liegt allein bei ihm.

Regel 4 - ANERKENNUNG DER REGELN

4.1 (a) Mit der Teilnahme oder der Absicht an einer Veranstaltung teilzunehmen, die nach den Regeln durchgeführt wird, stimmt jeder Teilnehmer und jeder Bootseigner zu, die Regeln anzuerkennen.

(b) Eine unterstützende Person, indem sie Unterstützung leistet, oder ein Elternteil oder ein Sorgeberechtigter, indem sie ihrem Kind erlaubt für eine Veranstaltung zu melden, stimmt zu, die Regeln anzuerkennen.

4.2 Jeder Teilnehmer und Bootseigner stimmt im Namen seiner unterstützenden Personen zu, dass diese unterstützenden Personen an die Regeln gebunden sind.

4.3 Die Anerkennung der Regeln beinhaltet die Zustimmung

(a) diesen Regeln zu unterliegen;

(b) die nach den Regeln verhängten Strafen und anderen Maßnahmen, vorbehaltlich der darin vorgesehenen Berufungs- und Überprüfungsverfahren, als abschließende Feststellung jeglicher Angelegenheit, die sich aus den Regeln ergibt, anzuerkennen;

(c) in Bezug auf jede derartige Feststellung kein Gericht anzurufen, das nicht in den Regeln vorgesehen ist; und

(d) jedes Teilnehmers und Bootseigners sicherzustellen, dass ihre unterstützenden Personen sich der Regeln bewusst sind.

4.4 Die verantwortliche Person jedes Bootes muss sicherstellen, dass alle Teilnehmer in der Besatzung und der Bootseigner sich ihrer Verantwortlichkeiten nach dieser Regel bewusst sind.

4.5 Diese Regel kann durch eine Vorschrift des nationalen Verbandes des Veranstaltungsortes geändert werden.

Regel 5 - REGELN, DENEN VERANSTALTER UND OFFIZIELLE UNTERLIEGEN

Der Veranstalter, ein Komitee und andere Wettfahrtoffizielle unterliegen bei der Durchführung und Beurteilung der Veranstaltung den Regeln.

Regel 6 - WORLD SAILING REGULATIONS

6.1 Jeder Teilnehmer, Bootseigner und jede unterstützende Person muss die World Sailing Regulations einhalten, denen von World Sailing der Status einer Regel zuerkannt wurde. Diese Regulations sind mit Stand 30. Juni 2024 der World Sailing:

• Advertising Code • Anti-Doping Code • Code of Ethics • Eligibility Code • Sailor Categorization Code

6.2 Die Regeln von Teil 5 gelten nicht, außer Proteste sind in der Regulation, gegen die ein Verstoß vorgeworfen wird, zugelassen.