Absegeln der Bahn
Ein Boot segelt die Bahn ab, wenn (a) es startet; (b) eine straffgezogene Schnur, die seinen Kurs bis zum durchs Ziel gehen darstellt, (1) jede Bahnmarke der Bahn der Wettfahrt auf der vorgeschriebenen Seite und in der richtigen Reihenfolge passiert (einschließlich der Startbahnmarken), (2) jede Bahnmarke berührt, die in den Segelanweisungen als Rundungsbahnmarke bezeichnet ist, und (3) zwischen den Bahnmarken eines Tors aus der Richtung der Bahn von der vorherigen Bahnmarke verläuft; und (c) es dann durchs Ziel geht. Eine Bahnmarke, die den Schenkel, auf dem das Boot segelt, nicht beginnt, begrenzt oder beendet, hat keine vorgeschriebene Seite.