Partei
Partei einer Anhörung ist (a) bei einer Protestanhörung: ein Protestführer, ein Protestgegner; (b) bei einer Anhörung für Wiedergutmachung: ein Boot, das Wiedergutmachung beantragt oder für das Wiedergutmachung beantragt wird; ein Boot, für das eine Anhörung anberaumt wird, um Wiedergutmachung nach Regel 61.1 zu erwägen; ein Komitee, das nach Regel 61.1 handelt; (c) bei einer Anhörung für Wiedergutmachung nach Regel 61.4(b)(1): das Organ, dem vorgeworfen wird, eine unsachgemäße Handlung oder unsachgemäße Unterlassung begangen zu haben; (d) eine Person, der ein Verstoß gegen Regel 69.1(a) vorgeworfen wird; eine Person, die einen Vorwurf nach Regel 69.2(e)(1) vorträgt; (e) eine unterstützende Person in einer Anhörung nach Regel 62 oder 69; jedes Boot, das von dieser Person unterstützt wird; eine Person, die benannt wurde, einen Vorwurf nach Regel 62.2 vorzutragen. Das Protestkomitee ist jedoch nie Partei.