Bahnmarke
Ein Gegenstand, bei dem die Segelanweisungen vorschreiben, dass ein Boot ihn an einer festgelegten Seite lassen muss, ein Fahrzeug des Wettfahrtkomitees, das von schiffbarem Wasser umgeben ist, von dem aus die Start- oder Ziellinie verläuft und ein absichtlich am Gegenstand oder Fahrzeug befestigter Gegenstand. Eine Ankerleine ist jedoch kein Teil der Bahnmarke.