Durchs Ziel gehen

Ein Boot geht durchs Ziel, wenn nach seinem Startsignal irgendein Teil seines Rumpfes die Ziellinie von der Bahnseite her überquert. Es ist jedoch nicht durchs Ziel gegangen, wenn es nach Überqueren der Ziellinie (a) eine Strafe nach Regel 44.2 annimmt, (b) einen an der Linie gemachten Fehler beim Absegeln der Bahn berichtigt, oder (c) weiter die Bahn absegelt. Nach dem durchs Ziel gehen muss es die Ziellinie nicht vollständig überqueren. Die Segelanweisungen können die Richtung ändern, in der Boote die Ziellinie überqueren müssen, um durchs Ziel zu gehen.